Betrieblicher Rettungsdienst
Der Einsatz einer*s Betriebssanitäter*in ist dann gesetzlich verpflichtend, wenn in Ihrem Betrieb mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind. . Ein*e Betriebssanitäter*in kann zusätzlich mit Beatmungsbeuteln und anderen lebenserhaltenden Geräten umgehen. Wir erstellen gern ein unverbindliches Angebot für Sie.